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Wohnfläche für Versicherung berechnen: Räume, Regeln und Folgen

Kurzantwort: Für die Hausrat- und die Wohngebäudeversicherung zählst du die Grundfläche aller Wohn- und Hobbyräume in vollen Quadratmetern, auch unter der Dachschräge. Treppen, Balkone, Terrassen, unausgebaute Keller- und Bodenräume, Heizungsraum und Garage bleiben draußen. Maßgeblich ist die Definition in deinem Antrag, und die weicht von der Wohnflächenverordnung ab. Stimmt die Zahl im Versicherungsschein nicht, kürzt der Versicherer im Schadenfall.

Beim Abschluss einer Hausratversicherung fragt der Versicherer als Erstes nach der Wohnfläche. Viele tragen die Zahl aus dem Mietvertrag oder dem Kaufvertrag ein. Das geht oft schief, weil dort nach der Wohnflächenverordnung gerechnet wurde und die Versicherer nach eigenen Regeln zählen.

Dieser Artikel zeigt, welche Räume du mitzählst, wo die Versicherungsdefinition von der Wohnflächenverordnung abweicht und was eine falsche Angabe kostet. Grundlage sind die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer (VHB 2022, Quadratmetermodell), die Wohnflächenverordnung und die Hinweise der Verbraucherzentrale, alle geprüft am 11. September 2026.

Warum die Versicherung eine eigene Wohnfläche will

Die meisten Hausratverträge laufen heute im Quadratmetermodell. Die Versicherungssumme errechnet sich laut Musterbedingungen des GDV aus dem vereinbarten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche (A 14.2.2 VHB 2022). Die Verbraucherzentrale nennt als übliche Mindestsumme 650 Euro je Quadratmeter. Bei 100 Quadratmetern ergibt das 65.000 Euro Versicherungssumme.

Im Gegenzug verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Dieser Verzicht gilt nach A 14.4.2.1 der Musterbedingungen aber nur, wenn die Wohnfläche zum Zeitpunkt des Schadens der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht. Die Quadratmeterzahl ist also die einzige Stellschraube, an der der ganze Schutz hängt.

Welche Räume du mitzählst

Die Musterbedingungen legen nicht fest, welche Räume zur Wohnfläche gehören. Das steht in den Antragsfragen deines Versicherers. Die Definitionen, die wir bei großen Anbietern und Vergleichsportalen geprüft haben, folgen demselben Muster. Prüfe es vor dem Ausfüllen trotzdem im eigenen Antrag gegen.

Mitzählen: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad, WC, Flur und Diele innerhalb der Wohnung, Arbeitszimmer, Abstellkammer in der Wohnung, Wintergarten, Schwimmbad und Hobbyräume. Der Hobbyraum zählt auch dann, wenn er im Keller oder unter dem Dach liegt, solange er ausgebaut ist und zum Wohnen oder für Hobbys genutzt wird.

Nicht mitzählen: Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Heizungsraum, Waschküche, Trockenraum, Lagerräume im Keller, unausgebaute Dachböden und Speicher, Garagen und Carports. Diese Räume sind trotzdem mitversichert, wenn sie zum Haus oder zur Wohnung gehören. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen zur versicherten Wohnung gehören. Sie fließen nur nicht in die Quadratmeterzahl ein.

Dachschräge: hier trennt sich die Versicherung von der Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung rechnet in § 4 Flächen unter einer lichten Höhe von zwei Metern nur zur Hälfte an, unter einem Meter gar nicht. Für die Versicherung gilt das nicht. Gezählt wird die gesamte Grundfläche des Raums, Dachschrägen werden nicht gesondert berücksichtigt.

Ein Beispiel: Ein Dachzimmer hat 20 Quadratmeter Grundfläche, davon liegen 6 Quadratmeter unter einer Höhe zwischen einem und zwei Metern und 2 Quadratmeter unter einem Meter. Nach Wohnflächenverordnung sind das 15 Quadratmeter (12 voll, 3 halb, 0 für den Rest). Für den Versicherer sind es 20 Quadratmeter. Wer hier die Zahl aus dem Mietvertrag einträgt, meldet 25 Prozent zu wenig.

Ähnlich läuft es beim Balkon. Die Wohnflächenverordnung rechnet ihn in der Regel zu einem Viertel an, der Versicherer lässt ihn ganz weg. Und beim ausgebauten Hobbykeller ist es umgekehrt: Für die Wohnflächenverordnung ist er ein Zubehörraum und zählt nicht, für die Versicherung zählt er voll.

So misst du Raum für Raum

Miss jeden Raum mit dem Zollstock oder Laserentfernungsmesser von Wand zu Wand, also im Lichten. Einbauschränke, Heizkörper und Badewanne rechnest du mit. Bei L-förmigen Räumen teilst du die Fläche in Rechtecke. Notiere jeden Raum einzeln, dann lässt sich die Summe später nachvollziehen.

Raum Grundfläche Zählt für die Versicherung
Wohnzimmer 28 m² ja, 28 m²
Küche 12 m² ja, 12 m²
Flur und Treppenhaus 10 m² und 5 m² Flur ja, Treppe nein: 10 m²
Bad und WC 9 m² ja, 9 m²
Drei Zimmer im Dachgeschoss mit Schräge 46 m² ja, volle 46 m²
Hobbyraum im Keller, ausgebaut 18 m² ja, 18 m²
Lagerkeller, Waschküche, Heizung 34 m² nein
Terrasse und Balkon 22 m² nein
Garage 18 m² nein

Ergebnis für dieses Haus: 123 Quadratmeter Wohnfläche für die Versicherung. Nach Wohnflächenverordnung käme dasselbe Haus ohne den Hobbykeller auf 105 Quadratmeter, abzüglich der Flächen unter zwei Metern Höhe, plus in der Regel ein Viertel von Balkon und Terrasse. Trage die 123 ein, mit Dokumentation der Einzelmaße.

Was eine falsche Zahl im Schadenfall kostet

Zu wenig Fläche heißt zu niedrige Versicherungssumme und der Unterversicherungsverzicht entfällt. Dann kürzt der Versicherer anteilig. Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Bei 50.000 Euro Versicherungssumme und 100.000 Euro tatsächlichem Hausratwert zahlt die Versicherung bei einem Brandschaden von 10.000 Euro nur 5.000 Euro. Für die Wohngebäudeversicherung nennt sie das gleiche Muster mit 500.000 Euro vereinbart, einer Million Euro Wert und 50.000 Euro Zahlung bei 100.000 Euro Schaden.

Zu viel Fläche kostet jeden Monat Beitrag für Schutz, den du nicht brauchst. Auch dann lohnt das Nachmessen.

Beim Umzug in eine größere Wohnung bleibt der Unterversicherungsverzicht laut Musterbedingungen bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn bestehen. In dieser Zeit musst du den Vertrag an die neue Quadratmeterzahl anpassen, sonst fällt der Verzicht weg (A 14.4.3 VHB 2022).

Wohngebäudeversicherung: gleiche Logik, andere Summe

Auch beim Gebäude ist die Wohnfläche heute der übliche Weg zur Versicherungssumme. Die Verbraucherzentrale nennt die Berechnung nach der angegebenen Wohnfläche die einfachste und sicherste Methode und rät von der Berechnung über den Wert 1914 in Reichsmark ab, weil sie kompliziert ist und oft zur Unterversicherung führt. Die Räume zählst du nach demselben Muster wie beim Hausrat: Wohn- und Hobbyräume ja, Treppen, Balkone, Terrassen, Heizungsraum, Waschküche, Lagerkeller und Garage nein.

Ob Garage und Nebengebäude mitversichert sind, steht im Versicherungsschein. In der Quadratmeterzahl tauchen sie in keinem Fall auf. Die Fläche ist hier ein Tarifmerkmal, das Summe und Beitrag bestimmt.

Häufige Fragen

Kann ich die Wohnfläche aus dem Mietvertrag nehmen?

Nur als Ausgangspunkt. Der Mietvertrag folgt meist der Wohnflächenverordnung mit halber Anrechnung der Dachschräge. Der Versicherer will die volle Grundfläche.

Zählt der ausgebaute Keller?

Ja, wenn er als Hobby- oder Wohnraum genutzt wird. Ein Lagerkeller mit Regalen zählt nicht.

Zählt das Arbeitszimmer?

Ja, wenn es innerhalb der Wohnung liegt. Ein rein gewerblich genutzter Raum mit eigenem Zugang gehört laut Verbraucherzentrale nicht zur versicherten Wohnung.

Wie genau muss die Zahl sein?

Auf den Quadratmeter. Der Unterversicherungsverzicht setzt voraus, dass die Wohnfläche im Schadenfall der im Versicherungsschein genannten entspricht.

Was mache ich nach einem Dachausbau?

Die neue Fläche sofort melden. Sonst passt die Versicherungssumme nicht mehr und der Verzicht auf den Unterversicherungseinwand ist weg.

Gilt das auch für die Wohngebäudeversicherung?

Ja, die Raumliste ist dieselbe. Nur die Summe bezieht sich auf das Gebäude statt auf den Hausrat.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Jonas, Redaktion hausbauoase.de — er schreibt hier über Bauen, Dämmen und die Zahlen dahinter.


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