Inhalt
Kurzantwort: Für die Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 nach neuen Regeln erhoben wird, gilt die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung: Räume ab zwei Metern Höhe zählen voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel. Keller, Heizungsraum, Garage und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht. Die Wohnfläche geht im Bundesmodell über die typisierte Nettokaltmiete in den Grundsteuerwert ein, in Bayern direkt mit 0,50 Euro je Quadratmeter und einer Messzahl von 70 Prozent. Nur Baden-Württemberg rechnet ohne Wohnfläche.
Die Grundsteuererklärung hat Millionen Eigentümer vor eine Frage gestellt, die sie zuletzt beim Kauf gehört hatten: Wie groß ist die Wohnfläche eigentlich? Wer den Keller mitgezählt oder die Dachschräge voll angesetzt hat, zahlt seit 2025 jedes Jahr zu viel. Wer zu wenig angegeben hat, riskiert eine Korrektur.
Dieser Artikel erklärt, welche Fläche das Finanzamt meint, wie du sie nach der Wohnflächenverordnung ermittelst und wie sie in den Ländermodellen wirkt. Die Regeln stammen aus der Wohnflächenverordnung und dem Bayerischen Grundsteuergesetz (beide geprüft am 11. September 2026), die Modellübersicht vom Bundesfinanzministerium.
Welches Modell in welchem Land gilt
Das Bundesmodell gilt laut Bundesfinanzministerium in Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen und Thüringen (ab 2027) mit abweichenden Steuermesszahlen sowie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein mit erweitertem Hebesatzrecht; auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wenden es an. Bayern hat ein Flächenmodell, Hamburg, Niedersachsen und Hessen Flächen-Faktor- beziehungsweise Wohnlagemodelle, Baden-Württemberg ein Bodenwertmodell. Im Bundesmodell fließt die Wohnfläche über das Ertragswertverfahren ein: Das Finanzamt setzt eine typisierte monatliche Nettokaltmiete an, gestaffelt nach Wohnflächengruppe, Baujahr und Mietniveaustufe der Gemeinde. In den Flächenmodellen wird die Wohnfläche direkt mit einer Äquivalenzzahl multipliziert. Nur in Baden-Württemberg spielt sie keine Rolle, dort zählen Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.
Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung: die Regeln
| Fläche | Anrechnung |
|---|---|
| Räume mit lichter Höhe ab 2,00 m | vollständig |
| Flächen mit lichter Höhe 1,00 bis 2,00 m (Dachschrägen) | zur Hälfte |
| Flächen unter 1,00 m Höhe | gar nicht |
| Unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder, geschlossene Räume | zur Hälfte |
| Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen | in der Regel ein Viertel, höchstens die Hälfte |
| Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume, Garagen | gar nicht |
| Schornsteine, Pfeiler über 1,50 m Höhe und mehr als 0,1 m² Grundfläche | werden abgezogen |
| Treppen mit mehr als drei Steigungen, Türnischen | werden abgezogen |
Gemessen wird nach § 3 der Verordnung zwischen den fertigen Wandoberflächen, also lichte Maße inklusive Putz und Fliesen. Ein häusliches Arbeitszimmer gehört zur Wohnfläche; das Bayerische Grundsteuergesetz sagt das in Art. 2 ausdrücklich. Ein Hobbyraum im Keller bleibt Kellerraum, auch wenn er beheizt und verputzt ist, solange er außerhalb der Wohnung liegt und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Aufenthaltsräume nicht erfüllt.
Rechenbeispiel: Haus mit Dachschräge und Terrasse
Erdgeschoss 80 m² Grundfläche mit voller Höhe: 80 m². Dachgeschoss 80 m² Grundfläche, davon 50 m² über 2 m, 20 m² zwischen 1 und 2 m, 10 m² unter 1 m: 50 plus 10 plus 0 ergibt 60 m². Terrasse 20 m²: ein Viertel, 5 m². Keller 80 m²: 0. Garage 18 m²: 0. Wohnfläche für die Grundsteuer: 145 m². Wer stattdessen 80 plus 80 plus 20 plus 80 addiert, meldet 260 m² und zahlt entsprechend mehr.
So wirkt die Wohnfläche in Bayern
Das bayerische Flächenmodell setzt 0,04 Euro je Quadratmeter Grund und Boden und 0,50 Euro je Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche an. Für Wohnflächen gilt eine Grundsteuermesszahl von 70 Prozent, also ein Abschlag von 30 Prozent. Garagen bleiben nach Art. 2 Abs. 2 bis 50 m² außer Ansatz, Nebengebäude von untergeordneter Bedeutung bis 30 m², und alle Flächen werden auf volle Quadratmeter abgerundet. Für das Beispielhaus auf 600 m² Grundstück: 600 mal 0,04 sind 24 Euro, 145 mal 0,50 mal 0,7 sind 50,75 Euro, zusammen ein Messbetrag von 74,75 Euro. Darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an; bei 300 Prozent wären das 224 Euro Grundsteuer im Jahr. Der Hebesatz ist die Stellschraube der Kommune, die Wohnfläche deine.
Alte Berechnungen und Nutzfläche
Wer seine Wohnfläche vor 2004 nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt hat, darf diesen Wert laut der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein in die Feststellungserklärung übernehmen; ab dem 1. Januar 2004 gilt die Wohnflächenverordnung. Ein alter Wert nach DIN 277 dagegen ist Brutto-Grundfläche und für die Grundsteuer unbrauchbar, weil er Wände und Keller enthält. Nutzfläche meint im Grundsteuerrecht Flächen, die nicht Wohnzwecken dienen, etwa ein Ladenlokal oder eine Praxis im Haus; sie wird getrennt erfasst und in Bayern ohne den 30-Prozent-Abschlag angesetzt.
Typische Fehler und wie du sie korrigierst
- Keller mitgezählt. Kellerräume gehören nicht zur Wohnfläche, auch als Hobbyraum nicht.
- Dachschräge voll angesetzt. Zwischen 1 und 2 m Höhe nur die Hälfte, darunter nichts.
- Balkon und Terrasse voll angesetzt. In der Regel ein Viertel.
- Garage als Wohnfläche. Garagen sind Nutzfläche und in Bayern bis 50 m² frei.
- Kaufvertrag oder Exposé abgeschrieben. Diese Angaben sind oft nach älteren oder großzügigeren Methoden berechnet.
Hast du zu viel angegeben, kannst du eine Änderung der Feststellungserklärung beim Finanzamt beantragen und die Berechnung beilegen. Hast du an- oder ausgebaut, musst du die geänderte Fläche nachmelden; Form und Frist nennt das Finanzamt deines Landes.
Häufige Fragen
Zählt der Keller zur Wohnfläche für die Grundsteuer?
Nein. Kellerräume, Heizungsräume und Abstellräume außerhalb der Wohnung bleiben nach Wohnflächenverordnung außen vor.
Wie wird die Dachschräge angerechnet?
Flächen zwischen 1 und 2 m Höhe zur Hälfte, unter 1 m gar nicht, ab 2 m voll.
Zählt die Garage?
Nicht zur Wohnfläche. In Bayern bleiben Garagen bis 50 m² und Nebengebäude bis 30 m² ganz außer Ansatz.
Wie zählt ein Balkon?
In der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Darf ich die alte Wohnflächenberechnung verwenden?
Eine Berechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung von vor 2004 ja, eine Brutto-Grundfläche nach DIN 277 nicht.
In welchem Land spielt die Wohnfläche keine Rolle?
In Baden-Württemberg. Dort zählen nur Grundstücksfläche und Bodenrichtwert.
Quellen
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) auf gesetze-im-internet.de
- Bundesfinanzministerium: FAQ Die neue Grundsteuer
- Art. 2 Bayerisches Grundsteuergesetz auf gesetze-bayern.de
- Land Schleswig-Holstein: Grundsteuerreform, Wohn- und Nutzfläche
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Wohnfläche ohne Heizung: Zählt ein unbeheizter Raum mit?
- Wohnfläche: Was gehört dazu und welche Räume zählen nicht?
- Wohnfläche nach WoFlV berechnen: § 2 bis § 4 mit Rechenbeispiel
Geschrieben von Jonas, Redaktion hausbauoase.de — er schreibt hier über Bauen, Dämmen und die Zahlen dahinter.







