Inhalt
Kurzantwort: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) galt vom 1. Februar 2002 bis zum 31. Oktober 2020. Danach übernahm das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißt. Die U-Werte für Sanierungen wurden zuletzt mit der EnEV 2009 verschärft: Außenwand von 0,45 auf 0,24, Fenster von 1,7 auf 1,3, Dach von 0,30 auf 0,24 W/(m²·K). Genau diese Werte stehen heute in Anlage 7 des GModG.
„Dämmung nach EnEV“ taucht in Bauakten, Exposés und Energieausweisen auf. Die Angabe sagt dir, nach welchem Standard ein Haus gebaut oder saniert wurde. Sie ist damit ein Hinweis auf die Dämmqualität, mehr nicht. Welche EnEV gemeint ist, entscheidet über die Zahlen.
Dieser Artikel ordnet die Fassungen ein, zeigt die Bauteilwerte im Vergleich und erklärt, welche Regel heute für dich gilt. Die Daten stammen aus dem GEG-Infoportal des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung, dem Bundesgesetzblatt 2009 und dem aktuellen Gesetzestext.
Die Reihenfolge: Wärmeschutzverordnung, EnEV, GEG, GModG
Vor der EnEV regelte die Wärmeschutzverordnung den Wärmeschutz. Sie trat am 1. November 1977 in Kraft und wurde 1984 und 1995 verschärft. Die Heizungstechnik stand getrennt in der Heizungsanlagenverordnung.
- EnEV 2002: Verordnung vom 16. November 2001, in Kraft am 1. Februar 2002. Erstmals Wärmeschutz und Anlagentechnik in einer Vorschrift. Löste Wärmeschutzverordnung 1995 und Heizungsanlagenverordnung 1998 ab.
- EnEV 2004: Neufassung, gültig ab 8. Dezember 2004.
- EnEV 2007: in Kraft am 1. Oktober 2007, Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie, Energieausweise für Bestandsgebäude.
- EnEV 2009: Verordnung vom 29. April 2009, gültig vom 1. Oktober 2009 bis 30. April 2014. Anforderungen um rund 30 Prozent verschärft.
- EnEV 2014: in Kraft am 1. Mai 2014. Zum 1. Januar 2016 stieg die Neubauanforderung an den Primärenergiebedarf um 25 Prozent. Für Sanierungen blieb alles gleich.
- GEG 2020: in Kraft am 1. November 2020, fasste Energieeinsparungsgesetz, EnEV und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.
- GEG 2023 und 2024: seit 1. Januar 2023 darf ein Neubau nur noch 55 statt 75 Prozent des Referenzgebäudes an Primärenergie brauchen; am 1. Januar 2024 kamen die Heizungsregeln.
- GModG: Gesetz vom 23. Juli 2026, neuer Name seit 29. Juli 2026. Die Dämmwerte blieben unverändert.
Tabelle: U-Werte bei Sanierung im Vergleich
Die Werte gelten jeweils, wenn ein Bauteil erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut wird. Angaben in W/(m²·K) für Wohngebäude.
| Bauteil | EnEV 2004 (Anlage 3) | EnEV 2009 (Anlage 3) | GModG 2026 (Anlage 7) |
|---|---|---|---|
| Außenwände | 0,45 (0,35 bei Dämmschichten) | 0,24 | 0,24 |
| Fenster, Fenstertüren | 1,7 | 1,3 | 1,3 |
| Dachflächenfenster | 1,7 | 1,4 | 1,4 |
| Verglasung allein | 1,5 | 1,1 | 1,1 |
| Steildach, oberste Geschossdecke | 0,30 | 0,24 | 0,24 |
| Flachdach | 0,25 | 0,20 | 0,20 |
| Wände und Decken gegen Erdreich oder unbeheizt | 0,40 | 0,30 | 0,30 |
| Fußbodenaufbau auf der beheizten Seite | 0,50 | 0,50 | 0,50 |
Die Tabelle zeigt den entscheidenden Punkt: Seit der EnEV 2009 sind die Bauteilwerte für Sanierungen unverändert. Wer 2010 „nach EnEV“ gedämmt hat, erfüllt bei diesen Bauteilen auch heute die Vorgaben.
Was die EnEV 2009 sonst noch änderte
Die Bagatellgrenze für Sanierungen sank von 20 auf 10 Prozent der Bauteilfläche. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke wurde eine Frist gesetzt; die EnEV 2014 vereinheitlichte den Wert für alle Wohngebäude auf 0,24 W/(m²·K). Die Bußgeldvorschriften für Verstöße wurden eingeführt. Und die Freistellung für Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 selbst bewohnten, blieb bestehen. Alle drei Regeln findest du heute in den §§ 35, 36 und 108 GModG wieder.
Auch der Neubau wurde 2009 strenger: Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf sank im Schnitt um 30 Prozent, die Anforderungen an die Wärmedämmung neuer Häuser stiegen um rund 15 Prozent. Die EnEV 2014 legte zum 1. Januar 2016 noch einmal 25 Prozent beim Primärenergiebedarf nach. Bei Sanierungen ließ sie die Werte dagegen unverändert.
Welche Regel für dein Haus gilt
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Maßnahme, nicht das Baujahr des Hauses. Ein Haus von 1975 muss nicht nachträglich auf den Stand der EnEV gebracht werden. Es gibt nur zwei Nachrüstpflichten: die oberste Geschossdecke mit höchstens 0,24 W/(m²·K) und die Dämmung zugänglicher Heizungsrohre in unbeheizten Räumen (§§ 35 und 69 GModG).
Sobald du aber ein Bauteil sanierst, gilt der Stand zum Zeitpunkt der Sanierung. Seit dem 1. November 2020 war das das GEG, seit dem 29. Juli 2026 ist es das GModG. Die Werte aus Anlage 7 stehen in der rechten Tabellenspalte. Ein Angebot, das noch „nach EnEV“ formuliert ist, muss deshalb zumindest diese Zahlen nennen.
„Nach EnEV gedämmt“ im Exposé richtig lesen
Die Formulierung allein sagt wenig. Frag nach dem Jahr der Maßnahme und dem Energieausweis. Ein Haus, das 2005 nach EnEV 2004 saniert wurde, darf an der Außenwand noch 0,45 W/(m²·K) haben, fast das Doppelte des heutigen Werts. Ein Haus mit Sanierung ab Oktober 2009 liegt bei 0,24. Die Angabe „EnEV-Neubau 2016″ bedeutet dagegen ein Haus mit 25 Prozent weniger Primärenergiebedarf als ein Neubau von 2014.
Häufige Fragen
Gilt die EnEV noch?
Nein. Sie wurde am 1. November 2020 durch das GEG abgelöst, das seit dem 29. Juli 2026 GModG heißt.
Welche Dämmung verlangte die EnEV 2009 für die Außenwand?
Einen U-Wert von 0,24 W/(m²·K) beim Sanieren. Derselbe Wert gilt heute in Anlage 7 GModG.
Muss ich mein Haus nachträglich nach EnEV dämmen?
Nein, nur die oberste Geschossdecke und zugängliche Heizungsrohre in unbeheizten Räumen sind Pflicht. Eigennutzer seit dem 1. Februar 2002 sind davon befreit.
Was war die Wärmeschutzverordnung?
Die Vorgängerregel von 1977, verschärft 1984 und 1995. Sie ging 2002 in der EnEV auf.
Was bedeutet „EnEV 2016″?
Eine eigene Verordnung gab es nicht. Gemeint ist die Verschärfungsstufe der EnEV 2014, die am 1. Januar 2016 den Primärenergiebedarf für Neubauten um 25 Prozent senkte.
Wo finde ich den Text der alten EnEV-Fassungen?
Im Archiv des GEG-Infoportals des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung als PDF je Fassung.
Quellen
- GEG-Infoportal des BBSR: Archiv EnEV 2009
- GEG-Infoportal des BBSR: Archiv EnEV 2002
- Wikipedia: Energieeinsparverordnung
- Anlage 7 GModG auf gesetze-im-internet.de
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Estrich wie hoch? Aufbauhöhe von Dämmung bis Belag in Zahlen
- Dämmung nach GEG: Welche Pflichten seit 2026 im GModG stehen
- Dämmung Lambda-Wert Tabelle: λ-Werte von EPS bis Aerogel
Geschrieben von Jonas, Redaktion hausbauoase.de — er schreibt hier über Bauen, Dämmen und die Zahlen dahinter.







